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jim2005
Anmeldedatum: 02.01.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: So 02 Jan 2005, 18:16 Titel: Student und Hartz IV |
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Hi,
wegen ein paar Problemen im Lebenslauf (mehrmals sitzengeblieben, 2 Lehren abgebrochen, gejobt und Abi auf der Abendschule nachgemacht) bin ich nun 32 Jahre und studiere im 10. Semester Medienwissenschaften (3. Semester) wobei die ersten 7 Semester Informatik waren, was ich nicht gepackt habe.
Problem: Bis Ende letzten Monats hatte ich einen sehr guten Nebenjob (750 Eur/Monat) mit dem ich gut leben *und* studieren sowie Krankenversicherung... bezahlen konnte. Seit diesem Monat bin ich aber ohne Job und neben der Katastrophe mit meinem Lebenlauf auch finanziell am Ende.
Frage: Um eine Krankenversicherung zu haben muesste ich mich ja jetzt arbeitslos melden. Gibt es eine Moeglichkeit trotzdem weiterzustudieren. Mir ist klar, das ich von der Arbeitsagentur einen 1 Euro Job bekommen wuerde. Das ist aber gar kein Problem fuer mich, ist ja selbstverstaendlich, das ich was tue, wenn ich Leistungen vom Staat in Anspruch nehme.
Ich habe nur von Freunden und Verwandten gehoert, das ich als Arbeitssuchender sozusagen rund um die Uhr dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehen muss.
Da ich aber sehe, das ich das Studium packe und dannach mehr Moeglichkeiten auf einen richtigen Beruf habe, wuerde ich es auch ungerne abbrechen.
Danke schonmal fuer das Lesen meines Problems und ein gutes, gesundes und moeglichst erfolgreiches neues Jahr! |
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Hans
Anmeldedatum: 18.12.2004 Beiträge: 150 Wohnort: Rheinhessen
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Verfasst am: So 02 Jan 2005, 19:58 Titel: |
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Hallo, Jim,
knifflige Frage!
Ich kenne zumindest den Fall, dass ein arbeitslos gemeldeter Studienabbrecher sich wieder immatrikulieren konnte und trotzdem im Leistungsbezug des Arbeitsamts blieb - eben aus dem Grund, dass seine Vermittlungschancen mit abgeschlossenem Studium besser aussahen.
P.S.: Nicht jeder Arbeitslosengeld 2 Empfänger wird automatisch in einen Ein-Euro-Job vermittelt. Die Nachfrage nach diesen Jobs übersteigt mittlerweile das Angebot bei weitem. Also diesbezüglich würde ich mir keine Sorgen machen. |
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Paulchen
Anmeldedatum: 27.12.2004 Beiträge: 25 Wohnort: zur Zeit Stuttgart
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Verfasst am: Mo 03 Jan 2005, 01:54 Titel: |
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Hallo Jim, Hallo Hans
| Zitat: | | Ich kenne zumindest den Fall, dass ein arbeitslos gemeldeter Studienabbrecher sich wieder immatrikulieren konnte und trotzdem im Leistungsbezug des Arbeitsamts blieb |
Leider die Ausnahme. Gerade wenn nur eine Semesterfinanzierung bzw. Monate fehlen, einfach unverständlich wie Arbeitsämter entscheiden (müssen), da:
| Zitat: | 7 Abs.5 S.1 SGB II :
Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts |
Das heißt leider solange es einen rein theoretischen Anspruch auf BAfÖG gibt, wird nur die Exmatrikulation helfen. Der rein theoretische Anspruch kann natürlich negativ beschieden werden, was dazu führt, dass ein eingeschriebener Student die Kriterien für ALG II nicht erfüllt. Ob Du tatsächlich BAfÖG erhälst siehst Du hier: http://www.das-neue-bafoeg.de/index.php (gffs. für Dich interessant. §10 Bafög Alter -
Regelung für über 30 jährige)
Leider gibt es ausser dem Jobben neben dem Studium nur wenige Möglichkeiten das Studium zu finanzieren. Eltern, Bildungskredit könnten eine Lösung sein.
Bildungskredit:Dieser ist leider mit vielen einschränkenden Klauseln versehen, die Du selber überprüfen müsstest.
| Zitat: | Der Bildungskredit soll Studierenden (und SchülerInnen, aber darauf gehen wir hier nicht weiter ein), die entweder kein BAföG bekommen können oder besondere Ausgaben (z.B. für Studiengebühren, Exkursionen, Bücher etc.) haben, die nicht vom BAföG gedeckt werden, unter die Arme greifen und das Studium sichern und beschleunigen. Einkommen und Vermögen der/des Auszubildenden oder seiner Eltern spielen keine Rolle.
Das hört sich zwar gut an, aber hat doch auch kleinere Nachteile: Die Förderung beträgt 300 Euro im Monat, geht höchstens zwei Jahre lang und später ist alles verzinst zurückzuzahlen. Und dann muss man noch einige Bedingungen erfüllen, um überhaupt in den Genuß zu kommen. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Für wen?
Im Grundstudium gibt es KEIN Bildungskredit. Ihr müsst nämlich wahlweise
die Zwischenprüfung Eures Studiengangs bestanden haben,
den ersten Teil Eures Konsekutivstudiengangs erfolgreich abgeschlossen haben,
ein Master- oder Magisterstudium im Sinne des § 19 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) oder ein postgraduales Diplomstudium im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1Ð3 HRG betreiben,
ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen oder
eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und der Studierende die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht hat.
Der Kredit wird nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters gewährt. Darüberhinaus ist eine Inanspruchnahme nur möglich, wenn Eure Hochschule bestätigt, dass Ihr innerhalb der Förderungszeit (bis zu 24 Monate) Euren Abschluß machen könnt. Grundsätzlich dürft Ihr nicht älter als 36 sein, danach gibt es kein Geld mehr.
Zusätzlich gilt genauso wie für das BAföG, dass Ihr an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte eingeschrieben sein müsst.
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Da dies eher unwahrscheinlich ist, würde ich Dir nur noch wünschen dass die Sachbearbeiter vom Sozialamt bzw. ARGE Dir kompetent und weitsichtig (!) weiterhelfen werden. Die größeren Freiheiten der Sozialämter und der kürzere Dienstweg führen oft zu Lösungen, die man nicht erwartet hätte. Vielleicht auch bei Dir. Viel Erfolg *Daumendrück*
Natürlich ist die Frage, ob man Dir weitere 4-5 Semester genehmigen wird, doch vielleicht lässt sich eine Übergangszeit von einem Semester aushandeln, in der man versucht einen neuen Job zu finden.
Vielleicht findet jemand noch den Stein der Weisen für Dich, leider fällt mir sonst nichts hilfreiches mehr ein.
Alles Gute für 2005.
Paulchen[/quote] |
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Gast
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Verfasst am: Mo 03 Jan 2005, 13:06 Titel: Re: Student und Hartz IV |
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| jim2005 hat Folgendes geschrieben: | Ich habe nur von Freunden und Verwandten gehoert, das ich als Arbeitssuchender sozusagen rund um die Uhr dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehen muss.
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Das ist ja natürlich "traditionell" und "prinzipiell" die Grundkonstellation: Immatrikuliert-Sein an einer Uni/FH und Leistungsbezug durch die Arbeitsagentur schließen sich gegenseitig aus!!!
Ansonsten hätte auch ich längst ein abgeschlossenes Studium!
Ich kenne den Nervenkrieg, dass man nichtstuend und nichtgefragt zuhause herumsitzt, weil man Geld vom Arbeitsamt erhält, aber nicht einen Strich für sein Studium tun kann (da exmatrikuliert).
Arbeitslosengeld/-hilfe ist keine Möglichkeit, sich sein Studium zu finanzieren!
Man muss auch damit rechnen, dass die Daten abgefragt werden (AA fragt alle Unis ab).
Hans meint es gut mit dir, wenn er dir einen Sonderfall präsentiert. Aber das darf nicht zu der Annahme führen, dass das normal möglich ist.
Wie gesagt: ich kenne diese Situation jahrelang. In der Uni warten die Prof.s, wann endlich die Magisterarbeit vorliegt; aber vom AA bekommt man keine Vorschläge oder "Trainingsmaßnahmen" auf niedrigstem Niveau zur Zeit-Totschlagung oder "damit man wieder lernt, morgens aus dem Bett zu kommen".
Alles Gute!
Elisabeth
PS: Wie es mit Hartz IV ist, kann ich nicht sagen. Meine Erfahrungen beziehen sich auf frühere Zeiten. Das nur zur klaren Info. |
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Gast
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Verfasst am: Mo 03 Jan 2005, 13:37 Titel: Re: Krankenversicherung als älterer Student |
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| jim2005 hat Folgendes geschrieben: | | Frage: Um eine Krankenversicherung zu haben muesste ich mich ja jetzt arbeitslos melden. Gibt es eine Moeglichkeit trotzdem weiterzustudieren. |
Nochmals wegen deiner Bange um die Krankenversicherung:
Also nur um krankenversichert zu sein, zahlt es sich nicht aus, arbeitslos gemeldet zu sein (siehe: dann kein Studium mehr möglich).
In deinem Alter musst du dich wohl selbst versichern. Aber als Student zahlst du ja geringere Beiträge an die gesetzl. Krankenversicherung.
Pro/für Arbeitslosmeldung spricht zwar, dass dir für die Zeit deiner Arbeitslosmeldung auch die Beiträge für die Rentenversicherung von der AA einbezahlt werden. (Als Student mit deinem Lebenslauf könntest du für die Rentenversicherung keine Punkte einheimsen.)
Arbeitslos mit Leistung/Geld kannst du dich auch nur melden, wenn dein vorangegangener Job volle Sozialabgaben leistete. Also wenn keine Sozialversicherungen abgegeben wurden, macht die AA jetzt ohnehin keinen Geldbeutel auf, wenn du kommen würdest. Auch eine Frage ist, ob nach so kurzer Arbeitszeit schon ein recht auf Geldzahlung durch die AA besteht!
Elisabeth |
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Gast
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Verfasst am: Mo 03 Jan 2005, 22:46 Titel: |
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Hallo Paulchen,
kann da nur ich etwas nicht erkennen, oder hast du etwas vergessen bei:
[quote="Paulchen"]
Bildungskredit:Dieser ist leider mit vielen einschränkenden Klauseln versehen, die Du selber überprüfen müsstest.
| Zitat: | Der Bildungskredit soll Studierenden (und SchülerInnen, aber darauf gehen wir hier nicht weiter ein), die entweder kein BAföG bekommen können oder besondere Ausgaben (z.B. für Studiengebühren, Exkursionen, Bücher etc.) haben, die nicht vom BAföG gedeckt werden, unter die Arme greifen und das Studium sichern und beschleunigen. Einkommen und Vermögen der/des Auszubildenden oder seiner Eltern spielen keine Rolle.
Das hört sich zwar gut an, aber hat doch auch kleinere Nachteile: Die Förderung beträgt 300 Euro im Monat, geht höchstens zwei Jahre lang und später ist alles verzinst zurückzuzahlen. Und dann muss man noch einige Bedingungen erfüllen, um überhaupt in den Genuß zu kommen. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Für wen?
Im Grundstudium gibt es KEIN Bildungskredit. Ihr müsst nämlich wahlweise
die Zwischenprüfung Eures Studiengangs bestanden haben,
den ersten Teil Eures Konsekutivstudiengangs erfolgreich abgeschlossen haben,
ein Master- oder Magisterstudium im Sinne des § 19 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) oder ein postgraduales Diplomstudium im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1Ð3 HRG betreiben,
ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen oder
eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und der Studierende die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht hat.
Der Kredit wird nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters gewährt. Darüberhinaus ist eine Inanspruchnahme nur möglich, wenn Eure Hochschule bestätigt, dass Ihr innerhalb der Förderungszeit (bis zu 24 Monate) Euren Abschluß machen könnt. Grundsätzlich dürft Ihr nicht älter als 36 sein, danach gibt es kein Geld mehr.
Zusätzlich gilt genauso wie für das BAföG, dass Ihr an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte eingeschrieben sein müsst.
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Könntest du bitte die Quellen angeben, aus denen du zitierst.
Danke!
Elisabeth |
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