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Unberechtigt Bafög bezogen... Eigene Dummheit :(

 
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derS



Anmeldedatum: 27.06.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: So 27 Jun 2010, 23:58    Titel: Unberechtigt Bafög bezogen... Eigene Dummheit :( Antworten mit Zitat

Hallo...

ich habe so ziemlich den größten scheiss verzapft, den man wohl verzapfen kann. ich wurde ende februar exmatrikuliert, bin durch nichtinformieren oder besser gesagt nicht durchlesens der bafög statuten davon ausgegangen, dass der zeitraum von 12 monaten, die man vom amt bewilligt bekommt in jedem fall ausgezahlt wird und man danach bei einem evtl abbruch oder sonstigem diese 12 monate dann komplett zahlen muss, in raten...

gut. nun weiß ich, dass es nicht so ist. ich setzte morgen sofort einen brief auf an meine damalige sachbearbeiterin und versuche das irgendwie zu erklären. ich weiß, unwissenheit schützt vor strafe nicht... und diese wird bestimmt nicht so klein ausfallen befürchte ich... weiß jemand, womit ich nun rechnen muss? ob es irgendwie möglich ist in raten zu zahlen falls nicht eh eine dicke geldstrafe ansteht?

ich habe es erst heute von einem bekannten erfahren wie es wirklich alles abläuft, ich habe solch eine angst ich zitter nur noch rum... Sad wenn jemand ratschläge hat oder weiß was auf mich zukommen kann, bitte ich um antworten hier...

danke fürs lesen,

simon
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derS



Anmeldedatum: 27.06.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mo 28 Jun 2010, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand eine Idee?

Bitte, ich verzweifle grade... Sad
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vman



Anmeldedatum: 05.01.2005
Beiträge: 928
Wohnort: Gäufelden

BeitragVerfasst am: Mo 28 Jun 2010, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich für meinen Teil kenne ich mit der Thematik leider überhaupt nicht aus; das einzige, das mir dazu einfällt ist, dass Du Dich an die Studienberatung der Hochschule wendest. Möglicherweise können die dazu etwas sagen. Ich wünsche Dir viel Glück, dass die Sache gut für Dich ausgeht.

LG,

Alex.
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Cogito ergo sum
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Thunder



Anmeldedatum: 22.04.2008
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: Di 29 Jun 2010, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Warum fragst du deine Sachbearbeiterin nicht einfach? Du bist nicht auf der Flucht vor dem Gesetz nehme ich an, sodass dein Anruf zurückverfolgt werden würde und 10Min. später das SEK in deiner Wohnung ist!

Du wirst wohl das Geld ab Februar zu 100% zurückzahlen müssen. Dir werden aber wohl trotzdem die üblichen Möglichkeiten der Rückzahlung angeboten, also in Raten etc. was es da so gibt.
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